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   BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90   

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https://dejure.org/1990,10239
BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90 (https://dejure.org/1990,10239)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1990 - 11 RAr 21/90 (https://dejure.org/1990,10239)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 21/90 (https://dejure.org/1990,10239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Arbeitgebers (Bauunternehmen) gegen die Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Kurzarbeitergeld (Kug) und Zuschüsse zu den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Unterlassen der notwendige Beiladung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme, daß eine unterbliebene notwendige Beiladung keine Zurückverweisung nach sich zieht, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230; BSG Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 RA 4/89), kann nur eingreifen, wenn sich die Klageabweisung zugunsten des Beizuladenden auswirkt, wie dies bei den angeführten Entscheidungen der Fall war.
  • BVerwG, 23.09.1988 - 7 B 150.88

    Revisionsverfahren - Dispensierung - Begründungszwang bei Zurückweisung von

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme, daß eine unterbliebene notwendige Beiladung keine Zurückverweisung nach sich zieht, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230; BSG Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 RA 4/89), kann nur eingreifen, wenn sich die Klageabweisung zugunsten des Beizuladenden auswirkt, wie dies bei den angeführten Entscheidungen der Fall war.
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme, daß eine unterbliebene notwendige Beiladung keine Zurückverweisung nach sich zieht, wenn sich im Revisionsverfahren ergibt, daß die Klage in jedem Fall abgewiesen werden muß (BVerwGE 74, 19, 21 ff; 80, 228, 230; BSG Urteil vom 18. Januar 1990 - 4 RA 4/89), kann nur eingreifen, wenn sich die Klageabweisung zugunsten des Beizuladenden auswirkt, wie dies bei den angeführten Entscheidungen der Fall war.
  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 2/85

    Unterbrechung des Urlaubs - Erkrankung eines Arbeitnehmers - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Die Revisionsbegründung zur Abweisung des Anspruchs auf Kug reiche hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung von Beitragszuschüssen als Revisionsbegründung nicht aus (BSGE 61, 39, 40 und 64, 42 = SozR 4100 § 65 Nrn 4 und 5), obgleich das LSG die Abweisung der Zuschußansprüche nicht eigens begründet, sondern als Konsequenz der Abweisung des Kug-Anspruchs angesehen hatte (insoweit in BSGE nicht abgedruckt).
  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 27/79

    Kurzarbeitergeld - Ausfallstunden - Entgeltminderung - Akkordleistung -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Hinsichtlich dieser Ansprüche, die dem Arbeitgeber selbst zustehen, hat die Betriebsvertretung zwar - anders als beim Kug, das der Arbeitgeber nur als Prozeßstandschafter einzelner Arbeitnehmer geltend macht - kein materielles Antragsrecht und ist deshalb nicht notwendig beizuladen (BSGE 50, 116, 117 = SozR 4100 § 64 Nr. 4; BSG SozR 4100 § 163 Nr. 3 und § 166 Nr. 5).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 17/72

    Kurzarbeitergeld - Notwendige Beiladung - Betriebsvertretung

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Hinsichtlich des Kug-Anspruchs ist die Revision schon deswegen iS der Zurückverweisung begründet, weil das LSG die nach der Rechtsprechung des BSG notwendige Beiladung der Betriebsvertretung unterlassen hat (BSGE 38, 94 = SozR 1500 § 75 Nr. 4).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 82/86

    Vergütung - Gewährungszeitraum - Minderung des Kurzarbeitergeldes -

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Die Revisionsbegründung zur Abweisung des Anspruchs auf Kug reiche hinsichtlich des Anspruchs auf Gewährung von Beitragszuschüssen als Revisionsbegründung nicht aus (BSGE 61, 39, 40 und 64, 42 = SozR 4100 § 65 Nrn 4 und 5), obgleich das LSG die Abweisung der Zuschußansprüche nicht eigens begründet, sondern als Konsequenz der Abweisung des Kug-Anspruchs angesehen hatte (insoweit in BSGE nicht abgedruckt).
  • BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 4/78

    Kurzarbeitergeld - Notwendigkeit der Beiladung - Beiladung des

    Auszug aus BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 21/90
    Hinsichtlich dieser Ansprüche, die dem Arbeitgeber selbst zustehen, hat die Betriebsvertretung zwar - anders als beim Kug, das der Arbeitgeber nur als Prozeßstandschafter einzelner Arbeitnehmer geltend macht - kein materielles Antragsrecht und ist deshalb nicht notwendig beizuladen (BSGE 50, 116, 117 = SozR 4100 § 64 Nr. 4; BSG SozR 4100 § 163 Nr. 3 und § 166 Nr. 5).
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